Versteckte Navigation (für Hilfsmittel und Textbrowser)

Direkt zum Inhalt
Direkt zum gesammten Inhalt (mit Brotkrümeln, Neuigkeitenliste und Topinformation)
Direkt zum Menü

Anmeldung

Herzlich Willkommen bei der
Feuerwehr Klipphausen

Inhalt

Waldbrandgefährdung in Sachsen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Jens Kutzsche   

Seit dem 15.02.2007 ist der Deutsche Wetterdienst in Leipzig für die amtliche Ermittlung und regionale Bekanntgabe der Waldbrandgefährdung zuständig. Durchgeführt wird die Berechnung während der Waldbrandsaison täglich für den aktuellen Tag und für drei Folgetage nach dem Verfahren M 68 für den Waldbrandgefahrenindex. Der jeweilige Index gilt ebenfalls als Waldbrandwarnstufe.

Die folgende Darstellung wird direkt aus dem Internetangebot des Staatsbetriebes Sachsenforst eingebunden und entspricht dem dort verfügbaren aktuellen Stand.

Prognosen

Wie oben bereits erwähnt, werden während der Waldbrandsaison vom Deutschen Wetterdienst - Abteilung Agrarmeteorologie - Prognosen für die nächsten drei Tage berechnet und auf deren Internetseiten bereitgestellt.

Hinweise zum richtigen Verhalten

Da Waldbrände eine ernst zu nehmende Gefahr sind und großen Schaden anrichten können, ist die aktuelle Waldbrandwarnstufe unbedingt zu beachten. Jeder kann und sollte mit der Anpassung seines Verhaltens dazu beitragen, dass unsere Wälder, und auch die Kameraden der Feuerwehren, nicht unnötig in Gefahr geraten.

Hier sind für Sie einige Hinweise zusammengestellt, die Sie bei den einzelnen Warnstufen beachten sollten. Dabei gelten natürlich die einer niedrigen Stufe nach oben hin fort.

Unabhängig der Waldbrandwarnstufe gilt:

  • Das Rauchen in Waldgebieten, Heiden und Mooren ist grundsätzlich verboten, ausgenommen auf gekennzeichneten Raucherinseln, in geschlossenen Räumen und bei geschlossener Schneedecke.
  • Das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände (Tabakreste) ist in Waldgebieten, Heiden und auf Mooren – auch aus Bauwerken, Zügen und Fahrzeugen aller Art – untersagt.
  • Die Anlage von Feuerstellen und das Verbrennen von Reisig oder Schlagabraum, auch in einer Entfernung von 100 m bis zum Wald, sind nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) und der Forstbehörde (Revierförster) gestattet.
  • Das Befahren des Waldes ist nur auf öffentlichen Wegen bzw. in Durchführung genehmigter Arbeiten gestattet.

Waldbrandwarnstufe 0 - sehr geringe Waldbrandgefahr

  • Das Rauchen in Waldgebieten, Heiden und Mooren ist grundsätzlich verboten, ausgenommen auf gekennzeichneten Raucherinseln, in geschlossenen Räumen und bei geschlossener Schneedecke.
  • Das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände (Tabakreste) ist in Waldgebieten, Heiden und auf Mooren – auch aus Bauwerken, Zügen und Fahrzeugen aller Art – untersagt.
  • Die Anlage von Feuerstellen und das Verbrennen von Reisig oder Schlagabraum, auch in einer Entfernung von 100 m bis zum Wald, sind nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) und der Forstbehörde (Revierförster) gestattet.
  • Das Befahren des Waldes ist nur auf öffentlichen Wegen bzw. in Durchführung genehmigter Arbeiten gestattet.

Waldbrandwarnstufe 1 - geringe Waldbrandgefahr (abweichend zur Stufe 0)

  • Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
  • Das Befahren der Waldwege ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für Waldbesitzer und zur Jagdausübung gestattet.
  • Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
  • Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
  • Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.

Waldbrandwarnstufe 2 - mittlere Waldbrandgefahr (abweichend zur Stufe 1)

  • Sägeabfälle und Reisig dürfen, auch in einer Entfernung von 100 m bis zum Wald, nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.

Waldbrandwarnstufe 3 - hohe Waldbrandgefahr (abweichend zur Stufe 2)

  • Schweißarbeiten sind, mit Ausnahme der Behebung von Betriebsstörungen auf dem Bahnkörper von Eisenbahnen, verboten. · Öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
  • Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.

Waldbrandwarnstufe 4 - sehr hohe Waldbrandgefahr (abweichend zur Stufe 3)

  • Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
  • Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten.

Quelle: Internetseiten der Stadtverwaltung Coswig - 13. April 2007 "Waldbrandwarnstufen", Olaf Lier, Fachbereichsleiter Ordnungswesen

Waldbrandgefahrenklassen in Sachsen

Aufgrund regional unterschiedlicher Gefährdung des Waldes durch Brände, wird dieser anhand von langjährig statistisch Daten, der Zünd- und Brennbereitschaft vorhandener Waldstrukturen (Baumartenzusammensetzung und Alter) und regionaler Standorts- und Klimaverhältnisse in Waldbrandgefahrenklassen eingeteilt. Diese dienen der Planung von Vorbeugungsmaßnahmen und der Gefahrenabwehr, gehen aber auch in die Berechnung der aktuellen Waldbrandgefährdung nach dem Waldbrandgefahrenindex M68 durch den Deutschen Wetterdienst ein.

Karte der Waldbrandgefahrenklassen in Sachsen (PDF).

Waldbrandgefahrenindex M-68

Das M-68-Modell wurde in der ehemaligen DDR entwickelt und auf Grund seiner Zuverlässigkeit vom Deutschen Wetterdienst übernommen.

Meteorologische Eingangsgrößen sind:

  • Mittagswerte der Lufttemperatur
  • Mittagswerte der relativen Luftfeuchte
  • Mittagswerte der Windgeschwindigkeit
  • 24-stündige Niederschlagssumme
  • morgendliche Schneehöhe (nur im Frühjahr)

Diese Werte werden mit Daten zur Waldbrandgefahrensklasse und zum Vegetationszustand in Verbindung gebracht. Während trockener Waldbodenbewuchs die Brandgefahr erhöht, wirkt grüne Vegetation gefährdungsmindernd.

Als Ergebnis werden örtlich bezogene Gefährdungsstufen berechnet. Im ursprünglichen Verfahren gingen diese von Stufe 0 bis 4, inzwischen wurden sie jedoch an die internationalen Gegebenheiten angepasst und auf 1 bis 5 festgelegt. Gilt nicht offiziell für Sachen (Anmerkung FFw Klipphausen)

aktuell Gefährdungsstufe ursprüngliches M-68-Model
1 sehr geringe Gefahr 0
2 geringe Gefahr 1
3 mittlere Gefahr 2
4 hohe Gefahr 3
5 sehr hohe Gefahr 4

Quelle: Wikipedia.de

LangDetecten>de GoogleC 
[ 'frameborder': '0 ',' src ':' http://www.mais.de/php/sachsenforst.php ',' Scrollen ':' auto ']
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Januar 2010 um 20:30 Uhr
 
JoomlaWatch Stats 1.2.8b by Matej Koval




 
gestaltet von Dirk und Jens Kutzsche; inspiriert von i-cons.ch / namibia-forum.ch