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In der Bundesrepublik Deutschland liegt der Brand- und Katastrophenschutz in der Verantwortung der Bundesländer. Dem entsprechend hat der Freistaat Sachsen einige Gesetze und Verordnungen erlassen, um diesen zu regeln. Maßgeblich ist hier für Sachsen das "Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)".
Das SächsBRKG legt wiederum fest, dass die jeweilige Gemeinde Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes ist, und dem folgend hat die Gemeinde Klipphausen die Einzelheiten zum Brandschutz in Klipphausen in der "Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Klipphausen (Feuerwehrsatzung)" geregelt. Zusätzlich wurde die "Feuerwehrgebührensatzung (FWGS)" erlassen, die die Kostenerstattung für Einsätze regelt.
Des Weiteren sind für die Arbeit der Feuerwehren die Feuerwehr-Dienstvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften maßgeblich, welche unter anderem Kennzeichnungen, die Arbeit der Feuerwehren allgemein und in bestimmten Situationen, sowie Sicherheitsvorkehrungen vorschreiben.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Regelungen die den Brand- und Katastrophenschutz betreffen.
Im Folgenden können Sie die Satzungen der Gemeinde Klipphausen und weitere Rechtsgrundlagen über die umfangreiche Auflistung des Landratsamtes Meißen - Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen beziehen. Für die Richtigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Klipphausen
Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Klipphausen
Weitere Rechtsgrundlagen |